Dienstleistungen
01. Vorsorgen
Erbrecht und Familienrecht
Wer rechtzeitig plant und für eine geordnete Vermögensübertragung sorgt, sichert seine Lieben umfassend ab und verhindert späteren Streit unter den Erben und Verwandten.
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In vielen Fällen, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge und bei komplexeren Vermögensstrukturen, passt die gesetzliche Erbfolge nicht optimal auf den persönlichen Einzelfall. Aus diesem Grund müssen oft individuelle Lösungen gefunden und entsprechende letztwillige Verfügungen (Testamente oder Erbverträge) entworfen und beurkundet werden.
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Wir können Sie hierbei unterstützen, indem wir Ihre Wünsche besprechen, den Sachverhalt aufnehmen und in die für Sie richtige Form bringen. Wird das Testament oder der Erbvertrag fachmännisch und eindeutig erstellt und notariell beurkundet, können im Erbfall keine Auslegungsprobleme auftauchen. Somit können Unsicherheiten und jahrelange Erbschaftsstreitigkeiten verhindert werden.
Vorsorgeauftrag
Das revidierte Familienrecht bietet Ihnen mit dem Vorsorgeauftrag ein flexibles und effektives Mittel um für den Fall vorzusorgen, dass Sie nicht mehr selbstständig Entscheidungen treffen können. Der Vorsorgeauftrag kann entweder eigenhändig verfasst oder öffentlich beurkundet werden. Gerne beraten wir Sie in Bezug auf die Errichtung eines Vorsorgeauftrages.